A-Vignetten
Die für die österreichische Autobahn obligatorische Vignette (Pickerl) gilt für Fahrzeuge bis 3.5t hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht)¹²³
¹Kfz bis einschl. 3.5t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig.
²Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3.5t hzG benötigen eine Pkw-Vignette, es ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich.
³Wohnmobile über 3.5t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (LKW-Mautsystem). Das höchst zulässige Gesamtgewicht ist im Zulassungsschein ersichtlich. Gültigkeitwerden können. Kaufen Sie keine Viacards von Ihnen nicht bekannten Drittanbietern.
Gültigkeit der Mautvignette
Die 10-Tages-Vignette ist gültig ab 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages.
Die 2-Monats-Vignette ist gültig zwei Monate ab dem gelochten Tag.
Die Jahresvignette ist gültig von Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate. Tipp:
Die neue Vignette erst Ende Januar aufkleben – für den Fall eines Windschutzscheibenbruchs!
Ersatzvignette bei Scheibenbruch unter www.asfinag.at anfordern.
Preise: Auf Anfrage, je nach Kurs
Hier können Sie die A-Vignette beziehen
Kontaktstelle Oensingen, Nordringstrasse 30, 4702 Oensingen, Tel. 062 396 46 80
Kontaktstelle Grenchen, Kirchstrasse 10, 2540 Grenchen, Tel. 032 686 24 18
Kontaktstelle Olten, Dornacherstrasse 26, 4600 Olten, Tel. 062 212 10 30